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Gestaltungsplan Poststrasse am Bahnhof

Öffentliche Auflage

 

Gestützt auf §§ 29 bis 31 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Stadtratsbeschluss vom 15. September 2026 wird öffentlich aufgelegt:

 

  • Gestaltungsplan Poststrasse am Bahnhof

 

Auflagefrist:      18. September bis 7. Oktober 2026

Auflageort:       Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil

                        während der Schalteröffnungszeiten oder online unter www.amriswil.ch/planauflagen

 

Rechtsmittel:

Wer durch die aufgelegten Pläne oder die dazugehörigen Vorschriften betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweist, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil, schriftlich und begründet Einsprache erheben.

 

Fakultatives Referendum:

Der Gestaltungsplan untersteht dem fakultativen Referendum. Dieser ist nach Erledigung der Einsprachen der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten, falls dies zehn Prozent der Stimmberechtigten verlangen. Die nötigen Unterschriften sind innert der Auflagefrist beim Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil einzureichen.

 

Amriswil, 18. September 2026                                                                          Stadtrat Amriswil

Zugehörige Objekte

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Sonderbauvorschriften (PDF, 715 kB) Download 2 Sonderbauvorschriften
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