Öffentliche Auflage
Gestützt auf §§ 29 bis 31 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Stadtratsbeschluss vom 15. September 2026 wird öffentlich aufgelegt:
Auflagefrist: 18. September bis 7. Oktober 2026
Auflageort: Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil
während der Schalteröffnungszeiten oder online unter www.amriswil.ch/planauflagen
Wer durch die aufgelegten Pläne oder die dazugehörigen Vorschriften betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweist, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Fakultatives Referendum:
Der Gestaltungsplan untersteht dem fakultativen Referendum. Dieser ist nach Erledigung der Einsprachen der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten, falls dies zehn Prozent der Stimmberechtigten verlangen. Die nötigen Unterschriften sind innert der Auflagefrist beim Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil einzureichen.
Amriswil, 18. September 2026 Stadtrat Amriswil
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gestaltungsplan (PDF, 662 kB) | Download | 0 | Gestaltungsplan |
| Planungsbericht (PDF, 4.74 MB) | Download | 1 | Planungsbericht |
| Sonderbauvorschriften (PDF, 715 kB) | Download | 2 | Sonderbauvorschriften |
| Beilagepläne (PDF, 33.27 MB) | Download | 3 | Beilagepläne |