Öffentliche Auflagen im Mitwirkungsverfahren
Bei Projekten im Mitwirkungsverfahren kann die gesamte Bevölkerung Einsicht in die Unterlagen nehmen, Fragen zu den verschiedensten Themen stellen und konstruktive Vorschläge sowie Anregungen einbringen. Die jeweiligen Gestaltungsentwürfe und Informationen sind beim entsprechenden Projekt oder physisch während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung einsehbar. Eingaben sind innerhalb der angegebenen Frist schriftlich an den Stadtrat zu richten: Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil.