Der Feuerschutzbeauftragte legt im Baubewilligungsverfahren für Neu-, Um- und Anbauten fest, welche baulichen Massnahmen zu treffen sind, um Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden zu schützen. Nach der Errichtung der Bauten wird kontrolliert, ob die verfügten Massnahmen richtig ausgeführt worden sind.
Grosse Objekte, wie Industrie- und Gewerbebauten, Tiefgaragen ab 40 Abstellplätzen, Schulen, Hotels, Heime usw., werden durch das kantonale FeuerschutzamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bearbeitet. Die Zuständigkeitsregelung Gemeinden/Kanton finden Sie auf der Seite der Gebäudeversicherung ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für die Rauchgas- und Feuerungskontrolle zuständig ist Kaminfeger Zurbrügg GmbH, Weinfelderstrasse 30a, 8580 Amriswil, Tel. 079 943 76 52, E-Mail info@kaminfeger-zurbruegg.ch.
Dokumente
Feuerungsanlagen: Gesuch um Erstellung/ErsatzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Links
Feuerwehr AmriswilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gebäudeversicherung ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
BrandschutzvorschriftenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)
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