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Fachstelle Asylwesen

Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, verbringen die erste Zeit ihres Aufenthaltes in der Schweiz in einem Bundesasylzentrum. In den ersten Monaten nach der Kantonszuweisung werden Personen, die dem Kanton Thurgau zugewiesen werden, in den von der Peregrina Stiftung betriebenen Unterkünften untergebracht. Die Peregrina Stiftung betreut im Auftrag des Kantons Thurgau die Personen in den Durchgangsheimen. Nach dieser ersten Phase – der Unterbringung in Durchgangsheimen – weist das Sozialamt des Kantons Thurgau die vorläufig aufgenommenen Personen gemäss kantonalem Verteilschlüssel einer der 80 Thurgauer Gemeinden zu. Auch die Betreuung der Flüchtlinge obliegt in der ersten Phase im Durchgangsheim der Peregrina Stiftung. Danach haben die Flüchtlinge freie Wohnsitzwahl im Kanton. Mit der Wohnsitznahme geht die Betreuungszuständigkeit an die Gemeinden über.

 

Dienstleistungen
• Beratung
• Betreuung der Asylsuchenden mit Wohnsitz in Amriswil
• Hilfe bei der Integration der Asylsuchenden in die Gemeinde
• Festsetzung des Lebensunterhalts

Personen

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