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Ausbau 30er-Zone in Schocherswil

22. Oktober 2026
Amriswil hat die Genehmigung erhalten, die Planauflage für das Einwendungsverfahren der geplanten Tempo-30-Zone in Schocherswil durchzuführen.

Im westlichen Ortsteil von Schocherswil, auf der Buchackern- und Gehrisgartenstrasse, soll künftig Tempo 30 gelten. Auf Anregung aus der Anwohnerschaft hat die Stadt Amriswil die Verkehrssituation überprüft und ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Die geplante Tempo-30-Zone soll die Verkehrssicherheit insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöhen und gleichzeitig zu mehr Ruhe und Wohnqualität im Quartier beitragen. Mit der Temporeduktion soll der Verkehr auf den beiden Strassen beruhigt und das Wohngebiet aufgewertet werden. Das Konzept wurde dem kantonalen Tiefbauamt zur Prüfung eingereicht.

Öffentliche Auflage

Die vorgesehene Verkehrsanordnung liegt vom 23. Oktober bis 11. November im Rahmen des Einwendungsverfahrens öffentlich auf. Der Situationsplan kann bei der Bauverwaltung der Stadt Amriswil eingesehen werden. Während dieser Frist können schriftliche Einwendungen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren dient der frühzeitigen Information und Mitwirkung der Bevölkerung. Das formelle Einspracheverfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 

Auf der Buchackern- und Gehrisgartenstrase soll künfitg Tempo 30 gelten.
Auf der Buchackern- und Gehrisgartenstrase soll künfitg Tempo 30 gelten.
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