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Almensberg und Obermühle vor der geplanten Umzonung

20. August 2026
Die Kleinsiedlungen Almensberg und Obermühle müssen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben einer Erhaltungszone zugewiesen werden. Über die dafür nötige Änderung des Baureglements und des Zonenplans entscheidet die Bevölkerung an der Urne.

Ein paar Häuser, eine schmale Strasse, rundherum Wiesen und Felder: Almensberg und Obermühle wirken auf den ersten Blick wie kleine Inseln in der Landschaft. Beide Siedlungen haben ihren eigenen Charakter und erzählen ein Stück Amriswiler Siedlungsgeschichte. Nun rücken die beiden Nebenschauplätze in den Vordergrund.

Kleinsiedlungen unter der Lupe

Bereits vor sieben Jahren beauftragte der Bund den Kanton Thurgau mit der systematischen Überprüfung aller Kleinsiedlungen auf dem Kantonsgebiet. Bei rund 
300 Kleinsiedlungen dauert die Prüfung eine Weile. Deshalb wurde bei der aktuellen Ortsplanung, die am 1. September 2021 in Kraft trat, für die Kleinsiedlungen Almensberg und Obermühle im Zonenplan der Hinweis «Kleinsiedlungen in Überprüfung im Rahmen KRP» angebracht. Die nun abgeschlossene Prüfung ergab, dass die beiden Kleinsiedlungen die bundesrechtlichen Anforderungen an eine Bauzone nicht erfüllen. Sie müssen deshalb einer zweckmässigen Zone zugewiesen werden. Vorgesehen ist, die beiden Gebiete künftig als Erhaltungszone auszuscheiden.

Schutz für Charakter und Ortsbild

Mit der Erhaltungszone sollen die Kleinsiedlungen in ihrem Charakter und Ortsbild erhalten bleiben. Als Teil der Nichtbauzone bewahrt sie den Gesamteindruck der Siedlung mit ihren Freiräumen und auch das Aussehen der einzelnen Häuser. In Amriswil gibt es bisher keine Erhaltungszone. Das kommunale Baureglement muss deshalb um entsprechende Bestimmungen ergänzt werden.

Kompensation in den Weidwiesen

Da die Siedlungen Almensberg und Obermühle durch die Umzonung nicht mehr zur Bauzone zählen, verliert Amriswil an Bauzonenfläche. Zur Kompensation kann die Stadt eine Fläche von 2200 m2 der Bauzone zuweisen. Die betroffene Fläche liegt im Areal Weidwiesen im Ortsteil Oberaach auf Teilen der Parzellen Nr. 4017 und 4598. Die Grundstücke gehören der Stadt Amriswil. Heute liegt diese Fläche in der Landwirtschaftszone. Sie war aber schon früher der «Reservebauzone» zugeschrieben und ist für eine nachhaltige Wohn- und Arbeitsnutzung vorgesehen. 

Urnenabstimmung im September

Die Bereinigung der Kleinsiedlungen, die Anpassung des Baureglements sowie die Zonenplanänderung im Gebiet Weidwiesen wurden vom Stadtrat bereits im Juni 2025 behandelt. Nach der Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung und die öffentliche Vernehmlassung verabschiedete er die «Bereinigung Kleinsiedlungen». Die geplante Richtplananpassung wurde nach der öffentlichen Bekanntmachung im Frühling ohne Einwendungen oder Einsprachen abgeschlossen. Nun entscheidet die Bevölkerung am Sonntag, 27. September, über die Änderung des Baureglements und des Zonenplans.

Die Überprüfung der Kleinsiedlungen macht eine Zonenplanänderung notwendig.
Die Überprüfung der Kleinsiedlungen macht eine Zonenplanänderung notwendig.

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