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311 Personen haben in Amriswil erstmals digital abgestimmt

12. März 2026
Wer am Abstimmungssonntag, 8. März, digital mitbestimmen wollte, konnte sich im Vorfeld für das E-Voting anmelden. Von 369 Registrierten haben 311 tatsächlich online abgestimmt. Ein erster Erfolg für das Wahlbüro.

Die vier Kantone Basel-Stadt, Graubünden, St. Gallen und Thurgau ermöglichen ausgewählten Stimmberechtigten schon seit einiger Zeit den elektronischen Kanal als zusätzliches Angebot zur brieflichen und persönlichen Stimmabgabe an der Urne. So konnten je nach kantonalen Vorgaben etwa Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder Menschen mit Behinderungen ihre Stimme schon bisher elektronisch abgeben. Jetzt ist dies auch für alle anderen möglich. Wer schon am vergangenen Abstimmungssonntag, 8. März digital abstimmen wollte, konnte sich vorgängig dafür anmelden. In Amriswil haben sich bis dato 369 Personen registriert, davon haben 311 tatsächlich digital abgestimmt. Für das Amriswiler Wahlbüro ein Erfolg für die erstmalige Durchführung. Der Prozess verlief reibungslos. Für die nächste Abstimmung vom 14. Juni sind aktuell schon 807 Stimmberechtigte für das E-Voting angemeldet. Möglich ist dies, weil Amriswil als eine von fünf Thurgauer Gemeinden an einer einjährigen Pilotphase teilnimmt. Neben ihr nehmen Bichelsee-Balterswil, Bischofszell, Hauptwil-Gottshaus und Kradolf-Schönenberg am Projekt teil. Die Auswahl der Pilotgemeinden erfolgte in Absprache mit dem Verband Thurgauer Gemeinden aufgrund der Rückmeldungen interessierter Gemeinden. Nach der Auswertung der Pilotphase folgt ab 2027 eine schrittweise Ausdehnung von E-Voting auf alle interessierten Politischen Gemeinden. Für die nächste Abstimmung können sich Interessierte weiterhin registrieren. 

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Schritt für Schritt zum E-Voting

  • Schritt 1 – Stimmrechtsausweise

Die Stimmberechtigten erhalten ihre Stimmrechtsausweise mit allen erforderlichen Angaben zur elektronischen Stimmabgabe per Post von der Staatskanzlei Thurgau. Auf dem Stimmrechtsausweis befinden sich personalisierte Codes für die elektronische Stimmabgabe. Die Stimmberechtigten sind aufgefordert, den Stimmrechtsauweis sicher und unter Verschluss aufzubewahren. 

  • Schritt 2 – gesetzliche Bestimmungen

Stimmberechtigte, die E-Voting nutzen können, geben die Webadresse zum E-Voting-Portal ihres jeweiligen Kantons manuell in die Adresszeile des Browsers ein. Die Webadresse lautet: tg.evoting.ch. Das Portal kann sowohl via Computer, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Die Stimmberechtigten sind aufgefordert, den privaten Modus ihres Browsers zu aktivieren. Dieser Modus unterbindet standardmässig alle allenfalls schädlichen Zusatzprogramme (sogenannte Add-ons).

  • Schritt 3 – Stimmabgabe starten

Die Stimmberechtigten geben den Initialisierungscode, der sich auf dem Stimmrechtsausweis befindet, zusammen mit dem zusätzlichen Authentifikationsmerkmal – je nach Kanton das Geburtsjahr oder das Geburtsdatum – ein. Nun wird der Prozess gestartet. Dabei ist die Eingabe des Geburtsjahres bzw. Geburtsdatums nicht als Sicherheitsmerkmal zu verstehen, sondern als Hürde bei der Verwendung eines fremden Stimmrechtsausweises.

  • Schritt 4 – Stimme erfassen

Nun können die Stimmberechtigten abstimmen oder wählen. Felder können auch leer gelassen werden – so können sich Stimmberechtigte der Stimme enthalten.

  • Schritt 5 – Stimme kontrollieren

Kontrollieren Sie Ihre Auswahl. Nach der Verschlüsselung und Übermittlung der Stimme können Sie diese nicht mehr ändern.

  • Schritt 6 – Prüfcodes verifizieren

Nach der Kontrolle Ihrer Auswahl werden Prüfcodes angezeigt. Diese müssen mit den Prüfcodes auf dem Stimmrechtsausweis übereinstimmen. Der Vorgang kann abgebrochen werden, wer sich im Kanton Thurgau aber für das E-Voting anmeldet, wird die Stimmunterlagen in brieflicher Form nicht mehr erhalten. Das bedeutet, im Falle eines Abbruchs müssten sich die Stimmbürger bei der Politischen Gemeinde melden, um dennoch abstimmen zu können. 

  • Schritt 7 – Bestätigungscode eingeben

Wenn alle Prüfcodes übereinstimmen, geben die Stimmberechtigten ihren Bestätigungscode ein, der sich auf dem Stimmrechtsausweis befindet. Damit wird die Stimme definitiv abgegeben.

  • Schritt 8 – Finalisierungscode verifizieren

Um zu kontrollieren, ob die Stimme definitiv abgegeben wurde, wird ein Finalisierungscode angezeigt, der wiederum mit dem Stimmrechtsausweis abgeglichen werden muss. Die Staatskanzlei des Kantons Thurgau kümmert sich um die Auszählung aller elektronisch abgegebenen Stimmen. Eine Wahlkommission überprüft dabei, ob alle abgegebenen Stimmen unverändert ausgezählt werden. Dazu dient die sogenannte universelle Verifizierbarkeit des Systems.

  • Verschlüsselung

Die Übermittlung der Stimme erfolgt verschlüsselt. In der elektronischen Urne befindet sich die anonymisierte Stimme. Es sind somit keine Rückschlüsse auf Personen möglich und das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.

  • Stimmgeheimnis

Das Stimmgeheimnis wird während des gesamten Prozesses gewahrt. Die Stimme kann nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden.

  • Abstimmungszeitraum

Der elektronische Stimmkanal wird am Samstag vor dem Abstimmungssonntag um 12 Uhr geschlossen.

  • Sicherheit

Bei der Auszählung kommen verschiedene Sicherheitsvorkehrungen zum Einsatz.

  • Mischen

Vor der Entschlüsselung werden sämtliche verschlüsselte Stimmen mit kryptografischen Verfahren mehrfach gemischt. Damit wird jeder Bezug der Stimmen zu den verwendeten Stimmrechtsausweisen oder anderen Informationen, die mit der Abgabe der Stimmen in Verbindung stehen könnten (z.B. Authentifizierungsmerkmale, Reihenfolge, IP-Adresse etc.), getrennt.

  • Auszählung

Die verschlüsselten Stimmen können nur mit einem mehrteiligen Schlüssel geöffnet werden. Die einzelnen Teile sind auf mehrere Personen verteilt. Eine Einzelperson hat nie Zugriff auf die elektronisch abgegebenen Stimmen.

  • Kontrollkomponenten

Die Stimmen werden bei der Abgabe an vier Kontrollkomponenten übermittelt. Korrekt angezeigte Prüfcodes belegen, dass alle Kontrollkomponenten die Stimme im Sinn Ihrer Abgabe registriert haben. Sofern mindestens eine Kontrollkomponente die Stimme bis zur Auszählung korrekt aufbewahrt, wird die Stimme gezählt (Dezentralisierung). Die Wahlkommission kann mit Hilfe der Verifikationssoftware feststellen, ob Stimmen nicht gezählt wurden und allfällige Manipulationen aufdecken.

  • Abstimmungsresultat

Die E-Voting-Stimmen werden mit den brieflich und physisch abgegebenen Stimmen veröffentlicht. Das Resultat steht fest.


Mehr Informationen zum E-Voting im Kanton Thurgau sowie eine Anleitung zur Anmeldung gibt es jederzeit online unter tg.evoting.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

311 Amriswilerinnen und Amriswiler haben am vergangenen Abstimmungssonntag, 8. März, ihre Stimme bereits via E-Voting abgegeben.
311 Amriswilerinnen und Amriswiler haben am vergangenen Abstimmungssonntag, 8. März, ihre Stimme bereits via E-Voting abgegeben.
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