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Amriswil befindet über den Verkauf von Industrie-Bauland

28. August 2025
Am Abstimmungssonntag, 28. September, entscheiden die Stimmberechtigten über den Verkauf von zwei Baulandparzellen im Industriegebiet Buchenhölzli. Ein Teil des Baulands soll an die RössliBeck Dörr AG gehen.

An der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 haben die Stimmberechtigten dem Verkauf von Bauland der beiden gemeindeeigenen Grundstücke im Industriegebiet Buchenhölzli schon einmal zugestimmt. Der damals angestrebte Verkauf an die Firma JOGA Med AG aus Altnau zum Preis von 400 Franken pro Quadratmeter kam in der Folge jedoch nicht zustande. In den vergangenen Monaten sind beim Stadtrat diverse Baulandanfragen eingegangen. Einige dieser Anfragen bieten die Chance, neue Betriebe mit zahlreichen Arbeitsplätzen in Amriswil anzusiedeln. Diese Chance möchte der Stadtrat gerne nutzen. Um konkret mit den jeweiligen Unternehmen verhandeln zu können, ersucht der Stadtrat die Stimmberechtigten deshalb jetzt nochmals um die Kompetenzerteilung, das Bauland zum Preis von mindestens 400 Franken pro Quadratmeter verkaufen zu dürfen. 

Ein realistischer Marktpreis
Die beiden Parzellen liegen in der Industriezone und umfassen eine Fläche von gesamthaft 12'109 Quadratmetern. Da in der Abstimmungsbotschaft vom März 2023 explizit der Verkauf an die JOGA Med AG erwähnt war, kann das Abstimmungsergebnis nicht als generelles Einverständnis zu einem Verkauf an andere Unternehmen gedeutet werden. Zumindest für die erwähnten 7'000 Quadratmeter ist eine nochmalige Abstimmung nötig. Um das Bauland zu Marktpreisen verkaufen zu können, wurden vor der letzten Urnenabstimmung mehrere externe Immobilienbewertungen in Auftrag gegeben. Diese haben ergeben, dass der erwähnte Preis für das Industrie-Bauland realistisch ist. Zu beachten ist dabei, dass im Industriegebiet Buchenhölzli schwierige Bodenverhältnisse vorliegen. 

Schaffung von Arbeitsplätzen als Ziel
Beim Verkauf von Grundstücken an Industrie- und Gewerbebetriebe hat für den Stadtrat die Schaffung von Arbeitsplätzen mehr Gewicht als die Verwendung des Baulandes für reine Lager- oder Abstellflächen. Diesem Grundsatz will der Stadtrat auch beim Landverkauf im Industriegebiet Buchenhölzli nachleben. Es erscheint der Behörde wichtig, dass in Amriswil nicht nur neue Wohnbauten, sondern auch attraktive Arbeitsplätze entstehen. Schon sehr konkret sind die Baulandverhandlungen mit der Firma RössliBeck Dörr AG, welche ihren Sitz von Sulgen nach Amriswil verlegen und in Zukunft im Industriegebiet Buchenhölzli produzieren möchte. Dieses Unternehmen hat bereits eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau auf einem Teil des Grundstücks erstellt. Für das Produktionsgebäude mit 30 bis 40 Angestellten werden zwischen 3'000 und 4'000 Quadratmeter Bauland benötigt. Weil bei einem Bäckereibetrieb dieser Grössenordnung zahlreiche Zu- und Wegfahrten in der Nacht erfolgen, ist der geplante Neubau in der Industriezone am richtigen Ort. Vorbehältlich dem Ausgang der Urnenabstimmung, hat der Stadtrat der Firma RössliBeck Dörr AG die Zusage erteilt, das notwendige Bauland zum Preis von 400 Franken pro Quadratmeter erwerben zu können.

Weitere Interessenten 
Daneben liegen dem Stadtrat weitere Anfragen für einen Baulanderwerb vor. Diese sind aber noch nicht so konkret. Mit den betreffenden Unternehmen sind noch weitere Gespräche und Abklärungen nötig. Die Namen dieser Baulandinteressenten können deshalb noch nicht genannt werden. Das vorrangige Ziel, das zur Verfügung stehende Bauland für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu verwenden, wird aber sicherlich auch bei den weiteren Baulandverkäufen im Vordergrund stehen.

Finanzkompetenz ist überschritten
Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass Beschlüsse über Erwerb, Verkauf oder Tausch von Grundstücken sowie die Bestellung und Aufhebung dinglicher Rechte an Grundstücken der Urnenabstimmung unterstehen, sofern das Entgelt über eine Million Franken beträgt und das Geschäft nicht über das Landkreditkonto abgewickelt wird. Die beiden Parzellen im Buchenhölzli sind in diesem nicht enthalten und gehören zum normalen Finanzvermögen der Stadt. Werden die gut 12'000 Quadratmeter mindestens zum genannten Preis verkauft, ergibt sich für das gesamte Grundstück ein Verkaufspreis von mindestens 4.8 Millionen Franken. Diese Summe liegt demnach also weit über der Finanzkompetenz des Stadtrats.

Vor- und Rückkaufsrecht für die Stadt
Der Stadtrat stellt bei derartigen Landgeschäften vertraglich sicher, dass die Käufer das Bauland nach dem Erwerb nicht ohne Weiteres weiterverkaufen oder auf das Bauvorhaben verzichten können. Im Kaufvertrag wird jeweils ein limitiertes Vorkaufsrecht festgeschrieben. Bei einem theoretisch denkbaren Weiterverkauf kann die Stadt das Grundstück zum heutigen Verkaufspreis zurückkaufen. Ebenso ist der Rückkauf zu den gleichen Konditionen möglich, sollte das Bauvorhaben nicht in den nächsten fünf Jahren realisiert werden. Der Landverkauf erfolgt zudem erst dann, wenn eine Baubewilligung für das geplante Bauvorhaben vorliegt.

Kompetenzerteilung für den Verkauf
Ungeachtet der aktuellen Anfrage der Firma RössliBeck, möchte der Stadtrat die beiden Industrieparzellen im Buchenhölzli in den kommenden Jahren verkaufen und ihrer Zweckbestimmung zuführen. Um nicht bei jedem einzelnen Landverkauf eine separate Abstimmung durchführen zu müssen, ersucht der Stadtrat am nächsten Abstimmungssonntag, 28. September, deshalb um eine entsprechende Kompetenzerteilung. Sollte sich der Verkauf über einen längeren Zeitraum hinziehen und steigen die Bodenpreise in der Zwischenzeit weiter an, wird von den Kaufinteressenten selbstverständlich ein höherer Preis verlangt. 

Das Bauland im Industriegebiet Buchenhölzli soll für mindestens 400 Franken pro m2 verkauft werden.
Das Bauland im Industriegebiet Buchenhölzli soll für mindestens 400 Franken pro m2 verkauft werden.
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