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Inhalt

Festlegung grundeigentümerverbindliche Gewässerraumlinien Amriswil - 28.11. bis 17.12.2025

Öffentliche Auflage

Gestützt auf Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer, §§ 34 ff. des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren sowie §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfolgt gemäss Beschluss des Stadtrates vom 2. September 2025 folgende öffentliche Auflage:

Festlegung grundeigentümerverbindliche Gewässerraumlinien Amriswil

Auflagefrist
28. November bis 17. Dezember 2025

Auflageort
Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil, oder untenstehend in digitaler Form zum Download. Pläne können hier angesehen werden.

Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne oder die dazugehörigen Vorschriften betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweist, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil, schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Zugehörige Objekte

Name
GewR Anhang 1, betroffene Fruchtfolgeflächen (PDF, 6.46 MB) Download 0 GewR Anhang 1, betroffene Fruchtfolgeflächen
GewR Anhang 2, Technische Dokumentation (PDF, 13.55 MB) Download 1 GewR Anhang 2, Technische Dokumentation
GewR Anhang 3, Auswertung kantonale Vorprüfung (PDF, 1.77 MB) Download 2 GewR Anhang 3, Auswertung kantonale Vorprüfung
GewR Planungsbericht (PDF, 1.1 MB) Download 3 GewR Planungsbericht
GewR, Schutzgebiete Art. 41a abs1 (PDF, 7.29 MB) Download 4 GewR, Schutzgebiete Art. 41a abs1