Kopfzeile

Inhalt

Identitätskarte (ID): Formular Einwilligung sorgeberechtigter Personen

Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.

Informationen

Datum
31. Dezember 2015

Dokumente

Name
Formular_Einwilligung_ID.pdf (PDF, 122.06 kB) Download 0 Formular_Einwilligung_ID.pdf

Zugehörige Objekte