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Mitwirkungsverfahren - Richtplan Energie

Der Richtplan Energie wurde überarbeitet. Gerne laden wir Sie ein, im Rahmen des 
Mitwirkungsverfahrens an der Vernehmlassung teilzunehmen.

Gestützt auf § 9 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz hat die Gemeindebehörde die Bevölkerung rechtzeitig und sachgerecht über Stand, Ablauf, Ziele und Mittel von Planungen zu informieren. 

Mitwirkungsfrist: 1. Juni bis 1. Juli 2026
Auflageort: Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil während der                  Schalteröffnungszeiten. Hier unten angefügt sind zudem alle Unterlagen digital einsehbar.

Sie sind eingeladen in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen und Ihre Anregungen einzubringen. Zu den Unterlagen kann sich jedermann äussern. Eingaben sind innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich an den Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil, zu richten.

Amriswil, 29. Mai 2026
Bauverwaltung Amriswil

Zugehörige Objekte

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Energierichtplan Karte (PDF, 5.22 MB) Download 0 Energierichtplan Karte
Planungsbericht Energie- und Klimakonzept 2050 (PDF, 3.61 MB) Download 1 Planungsbericht Energie- und Klimakonzept 2050
Richtplantext und Massnahmen (PDF, 575 kB) Download 2 Richtplantext und Massnahmen