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Besuchseinladung

Personen aus Drittstaaten mit Visumspflicht müssen sich zur Einreise in die Schweiz im Vorfeld an die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Konsulat im Wohnland wenden. Dort werden die nötigen Formulare zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie als Gastgeber eine "Verpflichtungserklärung" zugestellt bekommen, ist dieses bei den Einwohnerdiensten vorzuweisen. Es handelt sich dabei um ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel des Gastgebers für den Aufenthalt von visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen dient. Für die Bonitätsprüfung der Gastgeber mit Wohnsitz in Amriswil wird bei den Einwohnerdiensten folgendes benötigt:

  • Aktueller Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 30 Tage); bei verheirateten Personen von beiden Ehegatten.
  • Ergänzungsblatt der Einwohnerdienste mit den aktuellen Steuerdaten
  • Die Kosten sind direkt am Schalter zu bezahlen.
  • Wenn erforderlich, können die Einwohnerdienste am Schalter noch weitere Dokumente für die Prüfung der finanziellen Lage verlangen.

Das Formular muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein und nötigenfalls durch die Gastgeber ergänzt und unterschrieben werden.

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