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Identitätskarte (ID)

Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich. Kinder und handlungsunfähige Personen sind durch die sorgeberechtigte- oder durch die Beistandsperson zu begleiten. Die Beistandsperson muss sich mittels Ernennungsurkunde ausweisen können. Bei Anträgen für Kinder ist das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) zwingend vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass die Produktion der Identitätskarte 5 bis 10 Tage dauern kann.

Mitzubringen sind:


Benötigen Sie gleichzeitig einen Pass, können Sie vom Kombi-Angebot der kantonalen AusweisstelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. profitieren. Das Antragsverfahren läuft in diesem Fall direkt über die Ausweisstelle in Weinfelden oder Frauenfeld.

Kosten (inkl. Porto) im Überblick:

  Gültigkeit Pass 22 Kombi Pass/ID ID
Erwachsene 10 Jahre Fr. 145 Fr. 158 Fr. 70
Kinder/Jugendliche unter 18 5 Jahre Fr. 65 Fr. 78 Fr. 35

 

Die Gebühren der Identitätskarte sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Maestro (EC) Postcard oder Twint.

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