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Hundekontrolle

Alle Hunde, die mehr als fünf Monate alt sind, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Dies gilt auch für zusätzliche oder neue Hunde. Auch Änderungen von Personalien, Adressänderung, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind mitzuteilen.

Detaillierte Informationen zur Hundehaltung finden Sie unter "Downloads".

Bewilligungspflichtige Hunde
Diverse hilfreiche Merkblätter gibt es direkt beim Veterinäramt ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere nützliche Links:
Helpdesk für HeimtiereExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gesetz über das Halten von HundenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hundesport AmriswilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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