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Mieterwechsel

Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber den Einwohnerdiensten verpflichtet, Mieterwechsel innert 14 Tagen zu melden. Dazu gehören auch Zu- und Wegzüge aus dem Haushalt sowie Umzüge innerhalb der Liegenschaft. Diese Meldung enthält die Angabe der Wohnungsnummer, des ausziehenden und einziehenden Mieters sowie das Datum des Mieterwechsels.

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