Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung sind der Stadtrat und der Grosse Rat des Kantons Thurgau zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zudem die Behörden des Bundes am Verfahren beteiligt.
Das Personal der Stadtkanzlei informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das entsprechende Gesuchsformular erhalten Sie ebenfalls bei der Stadtkanzlei.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Die Broschüre Echo-Informationen zur Schweiz ist eine neu konzipierte Orientierungshilfe für Fremdsprachige und kann direkt bei den Einwohndiensten oder beim Infoschalter für Fr. 19.00 abgeholt werden. Auf 34 Seiten wird über die Schweiz und Staatskunde für Fremdsprachige informiert.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 414 11 16 | info@amriswil.ch |
Name | Download |
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