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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter wahlen.tg.ch, jene des Bundes unter www.admin.ch
 

Urnenöffnungszeiten

Übliche Urnenabstimmungszeiten im Stadthaus Amriswil:
Sonntag: 10.00-11.30 Uhr (Oder die Zeiten auf dem Stimmrechtsausweis) 

Urnenstandort

Stadthaus Amriswil
Erdgeschoss
Arbonerstrasse 2
8580 Amriswil

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel sind in das beiliegende Stimmzettelcouvert zu geben und zu verschliessen. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
  • Das verschlossene Stimmzettelcouvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis ist in den Briefumschlag zu geben, welcher mit dem Stimmmaterial zugestellt wurde.
  • Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
  • Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen sein.
  • Der Briefumschlag kann unfrankiert der Post übergeben oder in den speziell bezeichneten Stadthausbriefkasten eingeworfen werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Stimmzettelcouvert nicht verschlossen ist
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden
  • sich im Stimmzettelcouvert mehrere gleiche Stimmzettel befinden
  • der Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist
  • der Stimmzettel ehrverletzende Anmerkungen aufweist
  • Stimmzettel und Stimmrechtsausweis im gleichen Couvert (Stimmzettelcouvert) verpackt sind