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Die ID wird biometrisch – der Wechsel bleibt freiwillig

29. Oktober 2026
Ab Montag, 2. November, ist die Schweizer Identitätskarte neu auch in einer biometrischen Variante erhältlich. Sie enthält einen Chip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken. Was sich ändert und weshalb die Wahl freiwillig bleibt.

Im Kreditkartenformat, in Blautönen gehalten und mit dem Pizzo Rotondo als Motiv: Die Schweizer Identitätskarte (ID) ist ein alltäglicher Begleiter. Ab Montag, 2. November, können Schweizer Bürgerinnen und Bürger diese neu auch in einer biometrischen Variante beantragen. Doch was ist der Unterschied zur bekannten nicht-biometrischen Identitätskarte? 

Zwei Varianten, ein Ausweis

Wie auch der biometrische Schweizerpass enthält die neue ID einen Chip. Auf diesem sind biometrische Daten wie das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die biometrischen Daten erschweren Fälschungen und Manipulationen und erleichtern die Identitätsprüfung. Neben dem Chip weisen die biometrische sowie die nicht-biometrische ID die gleichen physischen Sicherheitsmerkmale auf und gelten somit beide als sicheres und zuverlässiges Ausweisdokument. Die neue ID kostet gleich viel wie die bisherige Karte ohne Chip. Die biometrische ID kann bei der Ausweisstelle in Weinfelden beantragt werden, wo das Foto direkt vor Ort aufgenommen wird. Wer sich für die nicht-biometrische Variante entscheidet, kann diese wie bisher bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus Amriswil an der Arbornerstrasse 2 beantragen.

Die Wahl bleibt freiwillig

Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen aus Sicherheitsgründen bereits seit 2021 nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die biometrische ID soll Schweizerinnen und Schweizern auch künftig uneingeschränktes Reisen in der EU ermöglichen. Sie gilt als zukunftsorientiertes Ausweisdokument und kann zudem auch elektronisch ausgelesen werden. Nicht-biometrische IDs, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, bleiben gemäss der vorgeschlagenen Regelung in den Bilateralen III für Reisen in der EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Bei Erwachsenen beträgt die maximale Gültigkeit zehn Jahre. Die Wahl zwischen den beiden Varianten bleibt freiwillig. Wer die ID ausschliesslich als physischen Ausweis in der Schweiz benötigt, kann weiterhin die nicht-biometrische Karte beantragen. Für Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische ID empfohlen. 

ID ist nicht gleich E-ID

Auch wenn die biometrische Identitätskarte  elektronisch ausgelesen werden kann, ist sie nicht mit der elektronischen Identität (E-ID) zu verwechseln. Die E-ID dient als elektronischer Identitätsnachweis in der digitalen Welt, ist aber kein Reisedokument. Die biometrische ID wird hingegen physisch ausgestellt und dient als Identitäts- und Reisedokument.

Notfallpass erhält Update

Eine weitere Anpassung erfolgt per 2. November. Der heutige «provisorische Pass» erhält die neue Bezeichnung «Notpass». Gleichzeitig erhält er ein neues Design und neue Sicherheitsmerkmale. Der Notpass erhält damit das gleiche Design wie der 2022 eingeführte Schweizer Pass.  

Ab dem 2. November kann die biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Ab dem 2. November kann die biometrische Identitätskarte beantragt werden.
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