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Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet

14. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das
Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein
allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten
Kantonsgebiet. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin.

Die Trockenheit spitzt sich im Kanton Thurgau durch den ausbleibenden Niederschlag
weiter zu, was zu ausgetrockneten Bächen und ersten Fischsterben führte. Aufgrund
anhaltender Hitze und akuter Brandgefahr auf Wiesen und in Wäldern bleibt die
Situation kritisch. Auch der prognostizierte Regen bringt keine Entschärfung der Lage.
Angesichts dieser extremen Gefahrenlage gilt für das gesamte Kantonsgebiet ab sofort
ein absolutes Feuerwerksverbot. Im Zentrum steht dabei der Schutz von Mensch, Tier
und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte
Grossfeuerwerke.

Feuerverbot im Wald bleibt bestehen
Seit dem 8. Juli ist auch ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Kraft. Das
Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder
Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Waldränder bleibt
weiterhin untersagt. Die Waldbrandgefahr befindet sich unverändert auf der Stufe 4,
«grosse Gefahr». Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden mit Bussen bestraft.

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