Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich. Kinder und handlungsunfähige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Bei Anträgen für Kinder ist das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) zwingend vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass die Produktion der Identitätskarte 5 bis 10 Tage dauern kann.
Mitzubringen sind:
Benötigen Sie gleichzeitig einen Pass, können Sie vom Kombi-Angebot der kantonalen Ausweisstelle profitieren. Das Antragsverfahren läuft in diesem Fall direkt über die Ausweisstelle in Weinfelden oder Frauenfeld.
Gültigkeit | Pass 22 | Kombi Pass/ID | ID | |
Erwachsene | 10 Jahre | Fr. 145 | Fr. 158 | Fr. 70 |
Kinder/Jugendliche unter 18 | 5 Jahre | Fr. 65 | Fr. 78 | Fr. 35 |
Die Gebühren der Identitätskarte sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Maestro (EC) Postcard oder Twint.
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 071 414 11 13 | einwohnerdienste@amriswil.ch |
Name | Download |
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