Die Sozialhilfebehörde ist eine Kommission mit selbstständiger Entscheidungskompetenz, die dem Sozialamt vorsteht. Sie befindet über die Art und Höhe von Unterstützungsleistungen und hält ihre Beschlüsse in rechtsmittelfähigen Entscheiden fest. Rekursinstanz gegen Entscheide der Sozialhilfebehörde ist das Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau.