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Neue Zonen für Almensberg und Obermühle

20. November 2025
Im Auftrag des Kantons muss die städtische Bauverwaltung die Weilerzonen in Amriswil anpassen. Betroffen sind die Gebiete Almensberg und Obermühle.

Im Kanton Thurgau gibt es rund 300 Kleinsiedlungen. Diese waren nach den Zonenplänen und Baureglementen der Gemeinden bislang mehrheitlich einer Weiler- oder Dorfzone zugewiesen. Diese Zuweisung hat der Bundesrat nun infrage gestellt, weshalb der Kanton die bestehenden Kleinsiedelungen in allen 80 Gemeinden jetzt auf die Rechtmässigkeit ihrer Zonenzuweisung prüfte. 

Ehemalige Dorfzonen zu Erhaltungszonen
Aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung sind in Amriswil davon die Weiler Almensberg und Obermühle betroffen. Diese beiden Gebiete sollen, wie bereits im Rahmen der Revision der Ortsplanung angedeutet, nicht mehr als Dorfzonen, sondern der sogenannten Erhaltungszone zugewiesen werden. Die Erhaltungszone ist eine Zone ausserhalb der Bauzone, weshalb die betroffenen Grundeigentümer bezüglich Bauvorhaben eingeschränkter sind. Ersatzbauten, Umbauten sowie An- und Kleinbauten sind weiterhin möglich, Neubauten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau prüft bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, ob eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Die betroffenen Eigentümer wurden über dieses Vorhaben bereits mit der Genehmigung der Ortsplanung vorgängig informiert. 

Ihre Meinung ist gefragt
Das Mitwirkungsverfahren zur Bereinigung der Kleinsiedlungen und Ergänzung Baureglement, Zonenplanänderung, Richtplan Siedlung / Natur- und Landwirtschaft findet von heute Freitag, 21. November, bis am Freitag, 19. Dezember, statt. Die Planunterlagen sind online via www.amriswil.ch unter «Neuigkeiten» oder bei der Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, während der Schalteröffnungszeiten einsehbar. Interessierte können per Telefon 071 414 11 12 gerne auch einen Besprechungstermin vereinbaren.

In Amriswil sind die Weiler Obermühle und Almensberg betroffen.
In Amriswil sind die Weiler Obermühle und Almensberg betroffen.
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