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Mitwirkungsverfahren "Kleinsiedlungen"

21. November 2025

Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 9 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau wird zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben:

Bereinigungen Kleinsiedlungen und Ergänzung Baureglement,
Zonenplanänderung, Richtplanänderung Siedlung / Natur- und Landschaft

Mitwirkungsfrist: 21. November bis 19. Dezember 2025

Auflageort: Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil oder untenstehend sind ebenfalls alle Unterlagen aufgeführt.

Die Planunterlagen sind untenstehend oder in der Bauverwaltung Amriswil, während der Schalteröffnungszeiten, einsehbar. Gerne können Sie auch einen Besprechungstermin vereinbaren.

Sie sind eingeladen in die Unterlagen Einsicht zu nehmen, zu den verschiedenen Themen Fragen zu stellen und Ihre Anregungen einzubringen. Jedermann kann sich während der Vernehmlassungsfrist äussern. Das Mitwirkungsverfahren ist kein Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information sowie der Mitwirkung der Bevölkerung. Eingaben sind innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich an den Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil, zu richten.

Zugehörige Objekte

Name
Änderung Baureglement (PDF, 139.87 kB) Download 0 Änderung Baureglement
Änderung Richtplan (PDF, 431.66 kB) Download 1 Änderung Richtplan
Änderung Richtplantext (PDF, 617.06 kB) Download 2 Änderung Richtplantext
Planungsbericht Kleinsiedlungen (PDF, 2.1 MB) Download 3 Planungsbericht Kleinsiedlungen
Zonenplanänderung Almensberg (PDF, 561.32 kB) Download 4 Zonenplanänderung Almensberg
Zonenplanänderung Obermühle (PDF, 503.52 kB) Download 5 Zonenplanänderung Obermühle
Zonenplanerweiterung Weidwiesen (PDF, 678.83 kB) Download 6 Zonenplanerweiterung Weidwiesen
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