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Hundesteuer-Rechnungen werden verschickt

27. März 2025
In den nächsten Tagen werden die Rechnungen für die Hundesteuern verschickt. Diese gehen an alle Besitzer von Hunden, die älter als fünf Monate sind.
Alle Hunde, die mehr als fünf Monate alt sind, müssen bei der Hundekontrollstelle der Stadt Amriswil gemeldet werden. Dies gilt auch für zusätzliche oder neue Hunde. Die jährlichen Hundesteuer-Rechnungen werden in den nächsten Tagen versendet. Ein Tier kostet 80 Franken im Jahr, jedes weitere 130 Franken. Mit Hilfe der Hundesteuer können die Robidog-Kübel unterhalten, regelmässig geleert und die Säcke aufgefüllt werden. Wer Robidog-Säcke beziehen möchte, kann diese kostenlos bei den Einwohnerdiensten abholen. Ab dem ersten April bis Ende Juli müssen Hunde im Kanton Thurgau gemäss Jagdgesetz im Wald und am Waldrand übrigens wieder an der Leine geführt werden. Ebenfalls seit dem ersten April vergangenen Jahres müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Dies ist neu nicht mehr abhängig von der Grösse oder des Gewichts des Hundes, sondern gilt über alle Rassen und Grössen.  
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Thurgau in allen Wäldern und am Waldrand Leinenpflicht.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Thurgau in allen Wäldern und am Waldrand Leinenpflicht.
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