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Stadtrat unterstützt Unvereinbarkeitsinitiative

20. März 2025
Mit einer Initiative wollen vier Ortsparteien verhindern, dass ein Amriswiler Stadtratsmitglied, das mehr als 60 Prozent angestellt ist, gleichzeitig in Bern politisieren kann. Der Stadtrat empfiehlt, der Initiative zuzustimmen.

Die Gemeindeordnung der Stadt Amriswil hält fest, dass der Stadtrat aus einem Stadtpräsidium und acht weiteren Mitgliedern besteht. Ein Initiativkomitee aus den Amriswiler Ortsparteien von SP, Grüne, Mitte und SVP ist der Überzeugung, dass ein zusätzliches Mandat im Ständerat oder im Nationalrat aufgrund der hohen Belastung nicht mit einem höher dotierten Stadtratsmandat in Amriswil vereinbar ist. Mit der beim Stadtrat am 29. August 2024 eingereichten «Unvereinbarkeitsinitiative» soll die Gemeindeordnung deshalb mit einem zusätzlichen Artikel ergänzt werden. Demnach soll die gleichzeitige Tätigkeit im eidgenössischen Parlament (National- oder Ständerat) in Bern und im Stadtrat Amriswil neu nicht mehr möglich sein, sobald das Pensum im Stadtrat mit 60 Stellenprozenten oder mehr entschädigt wird. Die Stimmberechtigten haben nun über diese Volksinitiative zu befinden. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin auf den 18. Mai 2025 festgelegt.

Doppelmandat bedeutet hohe Belastung
Das Initiativkomitee hat die kommunale Volksinitiative am 7. Juni 2024 lanciert. Rechtzeitig vor Ablauf der Sammelfrist wurden der Stadtkanzlei die ausgefüllten Unterschriftenbogen übergeben. Die Kontrolle hat ergeben, dass 535 gültige Unterschriften vorliegen. Die Initiative ist damit gültig zustande gekommen. Der Stadtrat hat die Vereinbarkeit eines Stadtratsmandats mit einem Mandat im National- oder Ständerat geprüft und diskutiert. Die Behörde stellte dabei fest, dass ein solches «Doppelmandat» grundsätzlich möglich ist, sofern die notwendigen Voraussetzungen / Strukturen durch den Stadtrat geschaffen werden. Zweifellos ist die gleichzeitige Tätigkeit für eine Stadt- oder Gemeindebehörde und für das eidgenössische Parlament für die betreffenden Personen aber sehr arbeitsintensiv und mit einer zeitlichen Belastung verbunden, welche weit über ein übliches Mass hinausgeht. Diese zeitliche Belastung für die Arbeit in Bundesbern kann unterschiedlich hoch sein und persönlich beeinflusst werden, je nachdem in wie vielen Kommissionen ein Parlamentarier oder eine Parlamentarierin Einsitz hat und wie häufig Einladungen von Lobbyisten angenommen werden. Wer in Bern aber gehört werden und Einfluss haben will, muss auch im National- oder Ständerat vollen Einsatz leisten. Zusammen mit der Tätigkeit im Stadtrat (bei einem Pensum von über 60 Prozent) entsteht ein Arbeitspensum, welches auch dem Stadtrat übermässig gross erscheint und einen grossen Teil der sonst zur Verfügung stehenden Freizeit in Anspruch nimmt.  Aus diesen Gründen beantragt der Stadtrat den Stimmberechtigten, der eingereichten «Unvereinbarkeitsinitiative» zuzustimmen.

Derzeit nur Präsidium betroffen
Aktuell wäre von der geforderten «Unvereinbarkeitsbestimmung» in der Gemeindeordnung nur das Stadtpräsidium betroffen. Das Pensum des Stadtpräsidenten beträgt derzeit 100 Prozent. Die weiteren Mitglieder des Stadtrats leisten ein Teilzeitpensum von weniger als 20 Prozent. Sollten in Zukunft aber neue Strukturen eingeführt werden, beispielsweise ein Stadtparlament, und wären die Stadtratsmitglieder dannzumal mit einem Pensum von 60 Prozent oder mehr angestellt, wären auch sie betroffen.

Wähler dürfen vollen Einsatz erwarten
Das Amt als Stadtpräsident oder Stadtpräsidentin von Amriswil erfordert regelmässig auch Einsätze ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten. Die Bevölkerung von Amriswil ist es sich gewohnt, dass sich das Stadtpräsidium voll auf die Arbeit in Amriswil fokussiert. Mit dieser Erwartung haben die Stimmberechtigen das Stadtpräsidium auch gewählt. Wenn zum Vollzeitpensum auf Gemeindeebene noch eine Tätigkeit in Bundesbern dazukommt, ist die zusätzlich zu bewältigende Arbeit keine Bagatelle. Das Pensum im National- oder Ständerat kann zwar unterschiedlich hoch und persönlich beeinflussbar sein, wer in Bern aber gehört werden und etwas bewirken will, muss auch dort vollen Einsatz leisten. Auch auf nationaler Ebene dürfen dies die Wählerinnen und Wähler erwarten.

Doppelmandat möglich aber nicht sinnvoll
Gesamthaft entsteht bei einer Kumulation der beiden Ämter von Stadtpräsidium und National- oder Ständerat ein Arbeitspensum, welches dem Stadtrat übermässig hoch und mit den aktuellen Strukturen nicht vereinbar erscheint. Ein derartiges Pensum wäre mit grossem Einsatz und den heutigen technischen Möglichkeiten zwar zu bewältigen, kann aber längerfristig kaum als gesund oder sinnvoll bezeichnet werden. Es müsste sehr viel Freizeit in die beiden Ämter investiert werden, was wiederum auf Kosten der persönlichen Erholung ginge.

Doppelmandat nicht ausgeschlossen
Die vorliegende Initiative wurde sorgfältig ausgearbeitet und formuliert. Sie berücksichtigt auch denkbare strukturelle Änderungen, die in Zukunft allenfalls zum Thema werden könnten. So wäre ein Doppelmandat für die Mitglieder des Stadtrates oder das Stadtpräsidium möglich, solange das Pensum unter 60 Prozent liegt bzw. unter diese Grenze reduziert wird. Derartige Pläne bestehen heute zwar nicht, können für die Zukunft aber auch nicht ausgeschlossen werden.

Die Abstimmungsbotschaft zur Unvereinbarkeitsinitiative wird im Verlauf der Woche vom 21. April verschickt.

Der Stadtrat empfiehlt den Amriswilerinnen und Amriswilern, der Initiative zuzustimmen.
Der Stadtrat empfiehlt den Amriswilerinnen und Amriswilern, der Initiative zuzustimmen.
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