Für die Restkostenfinanzierung der ambulanten Krankenpflege sind im Kanton Thurgau die Gemeinden zuständig. Da die Stadt Amriswil mit der Spitex Oberthurgau eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, werden die effektiven Restkosten der Pflegeleistungen bei privaten Spitex-Organisationen bis höchstens zu den Pflegetarifen der Spitex Oberthurgau von der Stadt Amriswil übernommen. Die Trägergemeinden der Spitex Oberthurgau mussten in letzter Zeit feststellen, dass immer häufiger auch Rechnungen von anderen Organisationen (private Spitex-Organisationen, Organisationen welche pflegende Angehörige anstellen oder freiberufliche Pflegefachpersonen) eintreffen, welche zum Teil sehr hohe Restkosten bei den Gemeinden einfordern. Um dieser Entwicklung Einhalt bieten zu können, müssen die Kostenrechnungen der privaten Leistungserbringer noch besser kontrolliert werden. Dies verursacht Zeit und es wäre nicht sinnvoll, wenn jede Gemeinde die Kostenrechnungen separat prüft.
Gleichbehandlung der Leistungserbringer
Da alle Trägergemeinden der Spitex Oberthurgau mit der vorliegenden Problematik konfrontiert sind, wurde nun bestimmt, dass die sechs Gemeinden die Leistungserbringer im ambulanten Pflegebereich bezüglich der Restkostenfinanzierung gleich behandeln. Zur Ermittlung der Restkosten sind von jedem Leistungserbringer ohne Leistungsauftrag bestimmte Unterlagen wie Kostenrechnung oder Prüfbericht der Revisionsstelle einzureichen. Die sechs Trägergemeinden haben sich geeinigt, dass vorläufig die Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf die Prüfung der Kostenrechnungen übernimmt. Der anfallende Aufwand für die Gemeinde kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden. Allenfalls muss nach dem ersten Jahr über eine Kostenbeteiligung verhandelt werden. Bis dahin erbringt Zihlschlacht-Sitterdorf die Dienstleistung ohne Kostenverrechnung.