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Eidgenössische Vorlage: Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021

Informationen

Datum
4. März 2018
Lokalität
Arbonerstrasse 2
8580 Amriswil

Die Wahllokale in Biessenhofen, Hagenwil, Oberaach, Räuchlisberg und Schocherswil wurden per Ende 2016 geschlossen
Beschreibung
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Das Recht des Bundes, diese Steuern zu erheben, ist bis 2020 befristet. Mit der neuen Finanzordnung 2021 wird dieses Recht bis Ende 2035 verlängert.
Weitere Informationen
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20180304/neue-finanzordnung-2021.html