Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 9 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau wird zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben:
Bereinigungen Kleinsiedlungen und Ergänzung Baureglement,
Zonenplanänderung, Richtplanänderung Siedlung / Natur- und Landschaft
Mitwirkungsfrist: 21. November bis 19. Dezember 2025
Auflageort: Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil oder untenstehend sind ebenfalls alle Unterlagen aufgeführt.
Die Planunterlagen sind untenstehend oder in der Bauverwaltung Amriswil, während der Schalteröffnungszeiten, einsehbar. Gerne können Sie auch einen Besprechungstermin vereinbaren.
Sie sind eingeladen in die Unterlagen Einsicht zu nehmen, zu den verschiedenen Themen Fragen zu stellen und Ihre Anregungen einzubringen. Jedermann kann sich während der Vernehmlassungsfrist äussern. Das Mitwirkungsverfahren ist kein Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information sowie der Mitwirkung der Bevölkerung. Eingaben sind innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich an den Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil, zu richten.
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| Änderung Baureglement (PDF, 139.87 kB) | Download | 0 | Änderung Baureglement |
| Änderung Richtplan (PDF, 431.66 kB) | Download | 1 | Änderung Richtplan |
| Änderung Richtplantext (PDF, 617.06 kB) | Download | 2 | Änderung Richtplantext |
| Planungsbericht Kleinsiedlungen (PDF, 2.1 MB) | Download | 3 | Planungsbericht Kleinsiedlungen |
| Zonenplanänderung Almensberg (PDF, 561.32 kB) | Download | 4 | Zonenplanänderung Almensberg |
| Zonenplanänderung Obermühle (PDF, 503.52 kB) | Download | 5 | Zonenplanänderung Obermühle |
| Zonenplanerweiterung Weidwiesen (PDF, 678.83 kB) | Download | 6 | Zonenplanerweiterung Weidwiesen |