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Mitwirkungsverfahren - Festlegung des Gewässerraumes

28. November 2024
Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass die Gewässerräume für relevante Gewässer bis Ende 2026 grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Die Festlegung stellt sicher, dass den Gewässern genügend Raum zur Verfügung steht.

Die Stadt Amriswil hat das Vorhaben zur Festlegung des sogenannten «Gewässerraums» gestartet, das zahlreiche Ziele verfolgt. Der grundeigentümerverbindliche Gewässerraum ist ein essenzielles Element zum Schutz vor Hochwasser, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fluss- und Seenlandschaften sowie der Förderung typischer Lebensräume entlang der Gewässer. Dazu wird entlang aller oberirdischen, fliessenden und stehenden Gewässern ein festgelegter Korridor geschaffen, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht.

Vernetzung von Pflanzen und Tieren
In der ersten Phase dieses Projekts hat der Kanton den behördenverbindlichen Raumbedarf für die verschiedenen Gewässer festgelegt. Dies erfolgte mittels einer GIS-Analyse unter Mitwirkung der betroffenen Gemeinden. Der Gewässerraum erfüllt dabei mehrere zentrale Aufgaben. Er gewährleistet einerseits den natürlichen Transport von Geschiebe, wie etwa Sand und Steine, die das Flussbett formen und stabilisieren. Andererseits fördert er die Ausbildung einer vielfältigen und naturnahen Struktur. Darüber hinaus wird der Lebensraum von Tieren und Pflanzen geschützt und deren Vernetzung über den Gewässerkorridor ermöglicht. Durch die Festlegung der Gewässerräume werden nicht nur ökologische Ziele verfolgt, sondern auch der Hochwasserschutz sowie die langfristige Sicherung der Gewässer als Lebensräume und Erholungsräume für Mensch und Natur gleichermassen gestärkt.

Natürliche Funktionen erfüllen
In der zweiten Phase, die bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll, müssen die Gemeinden den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum festlegen. Dies geschieht im Rahmen einer Sondernutzungsplanung über die sogenannten «Gewässerraumlinien», die auf den bereits ermittelten Raumbedarf basieren. Die Grösse des Gewässerraums hängt von der Art und Grösse des jeweiligen Gewässers ab. So erhalten grosse Flüsse einen breiteren Raum als kleinere Bäche, um ihre natürlichen Funktionen weiterhin erfüllen zu können. Bis diese neuen Gewässerraumlinien verbindlich festgelegt sind, gelten weiterhin die bestehenden Abstandsregelungen nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetz. 

Öffentlicher Infoanlass am 4. November
Mit einem öffentlichen Informationsanlass im Pentorama, am Montag, 4. November 2024, beginnt das Mitwirkungsverfahren, wobei die Unterlagen zudem gleichzeitig beim Kanton für eine Vorprüfung eingereicht werden. Die öffentliche Auflage und das anschliessende Genehmigungsverfahren sollten somit bis Ende 2025 abgeschlossen werden, damit der grundeigentümerverbindliche Gewässerraum im Jahr 2026 dann vom Stadtrat Amriswil in Kraft gesetzt werden kann. 

 

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Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren

Für viele Amriswiler Gewässer werden zwischen elf und 14 Meter Gewässerraum ausgeschieden. Entlang des Hegibachs und der Aach wird der Gewässerraum entsprechend der ausgeprägten Sohlenbreite etwas grösser. Die genauen Pläne und Unterlagen können eingesehen und heruntergeladen werden. Eingaben können während der Mitwirkungsfrist vorzugsweise über das offizielle Rückmeldeformular schriftlich an die Stadtverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil oder via Mail an silvan.keller@amriswil.ch gesandt werden. Die Mitwirkung dauert bis am 13. Dezember.

Alle Pläne, Übersichtspläne sowie das Rückmeldeformular können hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Abstände zum Gewässer werden mit dem «grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum» festgelegt.
Abstände zum Gewässer werden mit dem «grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum» festgelegt.
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