Gestützt auf Art. 4 Raumplanungsgesetz und § 9 Planungs- und Baugesetz hat die Gemeindebehörde die Bevölkerung, Grundeigentümer und Anstösser rechtzeitig und in geeigneter Weise über die geplante Aufhebung der nachstehenden Sondernutzungspläne zu informieren.
Baulinienpläne: Buchenhölzli, Schrofen und Unterfeld
Gestaltungspläne: Harmoniewiese, Hemmerswil, Oberfeld,
Reba (Rennweg - Bahnhofstrasse) und Zentrum
Quartierpläne: Halde Hemmerswil, Rüti - Dürreneich und Unterfeld
Mitwirkungsfrist: 3. Juni bis 4. Juli 2022
Auflageort: Bauverwaltung Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil oder Einsichtnahme unter www.amriswil.ch
Sie sind eingeladen in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen. Zu den Aufhebungen kann sich jedermann äussern. Eingaben sind innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich an den Stadtrat Amriswil, Arbonerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil, zu richten.
Alle Dokumente zur geplanten Aufhebung der Sondernutzungspläne finden Sie hier.