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Steuerbezug

Für den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern sind die Thurgauer Gemeinden zuständig. Die provisorischen Steuern werden in drei Raten bezogen. Die erste Rate wird am 31. Mai, die zweite am 31. August und die dritte am 31. Oktober des Steuerjahres fällig.

Nach Rechtskraft des Veranlagungsentscheides wird die Schlussrechnung mit den rechtskräftig festgesetzten Steuerfaktoren erstellt. Die bisher erfolgten Ratenzahlungen aufgrund der provisorischen Rechnung werden an die Schlussrechnung angerechnet. Zuviel bezahlte Beträge werden zurückerstattet und Fehlbeträge in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, werden die Zahlungen automatisch am richtigen Ort verbucht. Sie erleichtern uns den Verwaltungsaufwand und ersparen Ihnen allfällige Unannehmlichkeiten. Dafür danken wir Ihnen.

Links:
Online-Steuerkonto (Website der VRSG)

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