Friedliche Streitlösung

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Anfragen in mietrechtlichen Angelegenheiten, welche ein Mietobjekt in Amriswil betreffen.

Aufgaben der Schlichtungsbehörde

  • Beratung in allen Mietanfragen
  • bei Streitigkeiten versuchen eine Einigung zu erzielen
  • Entscheide fällen über Kündigungen und/oder Erstreckung des Mietverhältnisses sowie über die Verwendung hinterlegter Mietzinse

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigem Vorsitzenden.

Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos.

Ein entsprechendes Begehren für eine Schlichtungsverhandlung muss schriftlich eingereicht werden.

Kontakt
Janine Deutschle-Lüscher
Tel. 071 414 11 13
Fax 071 414 12 47
E-Mail: schlichtungsbehoerde@amriswil.ch

Formulare
Schlichtungsbegehren  [PDF, 9.00 KB]
Merkblatt Mietzinshinterlegung bei Mängeln  [PDF, 79.0 KB]

Links
Mietrecht
mieterverband
hev-schweiz