Friedliche StreitlösungDie Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Anfragen in mietrechtlichen Angelegenheiten, welche ein Mietobjekt in Amriswil betreffen. Aufgaben der Schlichtungsbehörde
Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigem Vorsitzenden. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Ein entsprechendes Begehren für eine Schlichtungsverhandlung muss schriftlich eingereicht werden. Kontakt Formulare |
