Kopfzeile

Inhalt

Fachstelle Alimentenhilfe

Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung von Eheleuten bzw. unverheirateten Paare werden von der zuständigen Behörde (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder Bezirksgericht) auf Anfrage die gegenseitigen Unterstützungsverpflichtungen definiert. Insbesondere wird die Höhe des geschuldeten Kindsunterhaltes festgelegt. Kommt eine unterhaltspflichtige Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, unterstützt die Fachstelle Alimentenhilfe bei der Einforderung der Unterhaltsbeiträge und/oder leistet in Form der Alimentenbevorschussung finanzielle Unterstützung.

Dienstleistungen
• Alimentenbevorschussung (Berechnung/Auszahlung/Neuberechnung)
• Alimenteninkasso
• Indexberechnung
• Beratung
 

Links
Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten RB 836.4
Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten (Alimentenhilfeverordnung, AliV) RB 836.41

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Download