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Steuererklärung

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht und vollständig unterschrieben einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristverlängerungen sind entsprechend dem Gesuch zu gewähren, erstmalige längstens bis 30. September. Zusätzliche Fristerstreckungen können maximal bis 30. November gewährt werden. Weitere Gesuche über den 30. November hinaus werden in der Regel abgewiesen, ausser es können ausserordentliche Gründe glaubhaft gemacht werden. Fehlende Unterlagen und Arbeitsüberlastung gelten nicht als ausreichende Gründe. In diesen Fällen ist die Fristerstreckung abzulehnen.

Links
Fristverlängerung (Website der VRSG)
Kurslisten
Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung (Steuerverwaltung TG, eFisc)
Steuerkalkulator (Steuerverwaltung TG)
Steuerformulare (Kanton Thurgau)
Steuerpraxis (Kanton Thurgau)
Steuern leicht gemacht - Steuerwissen für Jugendliche

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