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Baulicher Zivilschutz

Wohnbauten sind schutzraumpflichtig. Mit jedem Baugesuch wird geprüft, ob die Baupflicht mit einem Ersatzbeitrag abgegolten werden kann. Wünsche werden soweit möglich berücksichtigt.

Haben Sie Interesse, Ihren Kellerneubau als Schutzraum erstellen zu lassen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Zivilschutzverantwortlichen auf. Überzählige Plätze werden gemäss kantonalem Ansatz abgegolten. Projekte von neuen Schutzraumbauten sind bei der Bauverwaltung Amriswil zur Kontrolle einzureichen.

Bestehende Schutzraumbauten sind alle zehn Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Kontrolle wird rechtzeitig angekündigt.

Weitere Informationen: Amt für Bevölkerungsschutz und Armee

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