Kopfzeile

Inhalt

Hundekontrolle

Alle Hunde, die mehr als fünf Monate alt sind, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Dies gilt auch für zusätzliche oder neue Hunde. Auch Änderungen von Personalien, Adressänderung, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind mitzuteilen.

Detaillierte Informationen zur Hundehaltung finden Sie unter "Downloads".

Bewilligungspflichtige Hunde
Diverse hilfreiche Merkblätter gibt es direkt beim Veterinäramt Thurgau

Weitere nützliche Links:
www.amicus.ch
www.veterinaeramt.tg.ch / Direktlink: Hundegesetz
www.hundesport-amriswil.ch

Zugehörige Objekte