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Identitätskarte (ID)

Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass die Produktion der Identitätskarte 5 bis 10 Tage dauern kann.

Mitzubringen sind:

  • aktuelles Passfoto gemäss den neuen Fotovorschriften. Es ist auch möglich, ein Passfoto vorab per Mail an einwohnerdienste@amriswil.ch zuzustellen oder ein Foto direkt am Schalter aufnehmen zu lassen.
  • früher ausgestellte Identitätskarte
  • Einwilligungserklärung sorgeberechtige Personen
  • Sorgerechtsentscheide/Sorgerechtsregelungen
  • bei Verlust: Verlustanzeige eines Schweizer Polizeiposten


Benötigen Sie gleichzeitig einen Pass, können Sie vom Kombi-Angebot der kantonalen Ausweisstelle profitieren. Das Antragsverfahren läuft in diesem Fall direkt über die Ausweisstelle in Weinfelden oder Frauenfeld.

Kosten (inkl. Porto) im Überblick:

  Gültigkeit Pass 10 Kombi Pass/ID ID
Erwachsene 10 Jahre Fr. 145 Fr. 158 Fr. 70
Kinder/Jugendliche unter 18 5 Jahre Fr. 65 Fr. 78 Fr. 35

 

Die Gebühren der Identitätskarte sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Maestro (EC) oder Postcard.

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